Smarturf
Der Galopprennsport präsentiert die neue digitale Geldbörse erstmals in Köln
Smarturf heißt die neue digitale Wettapplikation im deutschen Turf! Mit Smarturf wird das Wetten auf deutschen Rennbahnen noch komfortabler und einfacher.
Vor dem Galopprennen auf ein Pferd zu setzen, gehört für die meisten Besucher zum Ablauf eines Renntages. Eine Wette erhöht die Spannung während des Rennens, wenn die Besucher ihr Pferd anfeuern und sich umso mehr über einen Sieg freuen, wenn es sich auch in ihrer Geldbörse bemerkbar macht.
Mit Smarturf sind mobile Wetten in den Bahntotalisator auf jeder teilnehmenden deutschen Rennbahn mittels eines eigens für die jeweilige Rennbahn eingerichteten WLAN-Netzes möglich. Es wird per digitaler Wettbörse anonym gewettet und die Kunden behalten alle Wetten und Gewinne bestens im Blick. Die Auszahlung der Gewinne erfolgt schnell und direkt an der Wettkasse, wo auch das Aufladen eines Guthabens problemlos möglich ist. Wer dieses für den nächsten Renntag auf dem Smartphone behalten möchte, kann auch dies tun – das Guthaben verfällt nicht.
Wettarten
Wichtige Hinweise
Seit dem 1. März 2001 gilt für eine nicht getroffene Zweier- und Dreierwette die Jackpot-Regelung. Dieser Jackpot wird an dem darauffolgenden Kölner Renntag in einem vom Kölner Renn-Verein festzulegenden Rennen ausgeschüttet. Die auf dem Rennplatz nicht eingelösten Totalisatorgewinntickets werden innerhalb von 31 Kalendertagen im Sekretariat des Kölner Renn-Vereins, Rennbahnstraße 152, 50737 Köln, zwischen 9 Uhr und 16 Uhr eingelöst. Es besteht die Möglichkeit der Banküberweisung gegen Abzug der Bankgebühren. Ein Anspruch auf Gewinnauszahlung erlischt nach 31 Kalendertagen. An Renntagen erfolgt die Restantenauszahlung an der Hauptkasse im Langen Toto-Gebäude.
Die Reihenfolge der einkommenden Pferde wird, nachdem sie das Ziel passiert haben, durch Lautsprecher bekanntgegeben. Die Bekanntgabe ist unverbindlich und kann durch Protest oder andere Gründe geändert werden. Die Gewinne von Wettquittungen, die weggeworfen wurden oder verlorengingen, können nicht gesperrt werden. Für die entstandenen Schäden kommt der Renn-Verein nicht auf. Er zahlt nur gegen Rückgabe der gültigen Wettquittung aus. Zerrissene oder zusammengeklebte Karten werden nur eingelöst, wenn sie vollständig und unzweifelhaft richtig sind. Es liegt im Interesse des wettenden Publikums, nicht eher die Wettquittung zu zerreißen oder fortzuwerfen, bis die endgültige Plazierung feststeht.
Ansagekasse:
An allen Kassen können Wetten angesagt werden.
Einsatz:
Der Mindesteinsatz beträgt in der Regel für Sieg-, Platz-, Zweier- und Platz-Zwilling-Wetten 2,- Euro; für Dreier- und Vierer-Wetten 50 Cent.
Ausfüllen:
Gehen Sie beim Ausfüllen des Wettscheins grundsätzlich immer von links nach rechts vor. Markierungen können nur durch einen waagerechten Strich erfolgen (keine Kreuzchen). Verwenden Sie nur blaue oder schwarze Stifte.
Nummer des Rennens:
Achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen Ihres Wettscheins die Nummer des gewünschten Rennens anstreichen. Ist die Nummer des Rennens nicht angestrichen, gilt die Wette für das nachfolgende Rennen nach Abgabe der Wette.
Eventualquote:
Ist die eventuelle Siegquote je Pferd, die laufend errechnet und ständig über die Bildschirme bekanntgegeben wird.
Gültigkeit der Wette:
Nur der Maschinenausdruck auf Ihrer Wettquittung ist für die Gültigkeit maßgebend. Überprüfen Sie deshalb die Wettquittung mit der von Ihnen gewünschten Wette. Reklamationen können nur sofort am Jeweiligen Schalter geltend gemacht werden.
Richterspruch:
Bewahren Sie Ihre Wettquittungen bis zur Bekanntgabe des endgültigen Richterspruches auf, da nach dem vorläufigen Ergebnis noch Veränderungen der Reihenfolge durch die Rennleitung möglich sind. Gewinne können nur gegen Vorlage der Wettquittung ausbezahlt werden.
Stornierung:
Haben Sie irrtümlich eine nicht beabsichtigte Wette getätigt oder irrtümlich einen falschen Betrag angestrichen, dann können Sie diesen Irrtum korrigieren lassen. Dies kann aber nur sofort nach Abschluss der Wette und unmittelbar am Schalter geschehen. Nach diesem Zeitpunkt festgestellte Irrtümer können nicht mehr berücksichtigt werden.
Restanten:
Nicht abgeholte Wettgewinne und Rückzahler verfallen nach einer Frist von 31 Tagen. Innerhalb dieser Frist können die Wettgewinne und Rückzahler (gegen Vorlage der Wettquittung) beim Renn-Verein, in den Wettstar Wettannahmestellen, sowie an Renntagen auf jeder deutschen Galopprennbahn an den Totokassen eingelöst werden.
Wetten von Minderjährigen:
Personen unter 18 Jahren ist das Wetten untersagt.
Irrtum vorbehalten
Wettscheine

Wetten ab 18
Wetten von Jugendlichen unter 18 Jahren können nicht angenommen werden. Übermäßiges Glücksspiel kann süchtig machen – Informationen bei der BZgA – (0800)1372700″