Ansagekasse:
An allen Kassen können Wetten angesagt werden.
Am 15. Juni ging die viel beachtete Wette, dass…?!?-Aktion zuende, die in den vergangenen Wochen Umsatz auf den deutschen Rennbahnen deutlich angekurbelt und damit dem Rennsport in einer äußerst schwierigen Phase eine wichtige Starthilfe für die Wiederaufnahme der Rennen gegeben hat. Den Initiatoren Lars-Wilhelm Baumgarten, Guido Schmitt und Christian Sundermann ist es gelungen, mehr als 100 Wetter und Tippgemeinschaften dafür zu gewinnen, in jedem der seit Anfang Mai laufenden Rennen bis Mitte Juni 50 Euro auf Sieg zu wetten. Allein in Köln sind dank der Initiative rund 270.000 Euro an Siegwetten in die Wettkassen geflossen. Als Dank für den großen Einsatz hat der Kölner Renn-Verein ein kleines, im Rahmen der Corona-Schutzverordnung zugelassenes Kontigent an Personen dafür genutzt, alle Teilnehmer bzw. jeweils einen Wetter aus jeder Tippgemeinschaft auf die Rennbahn einzuladen. Dort konnten sich die Teilnehmer vom Hippodrom aus die Rennen aus nächster Nähe anschauen.
Mit Wetten, Dass…?!? 2.0 gibt es nun eine Fortsetzung der Aktion. Diesmal wollten die drei Macher 100 Menschen oder Wettgemeinschaften zusammenbekommen, die öffentlich erklären oder versprechen, am 20. Juni und dann jedem Sonntag vom 28. Juni 2020 bis zum 08. November 2020 sowohl in der Wettchance des Tages, einer dann mit mindestens 25.000 Euro Garantieauszahlung versehenen Viererwette, 180,00 Euro zu setzen wie auch am selben Renntag insgesamt 120,00 Euro auf Sieg in deutschen Galopprennen ihrer Wahl zu platzieren. Auch hierfür haben sich wieder über 100 Teilnehmer zusammengefunden.
Nach einer gewonnenen Wette darf man sich freuen. Noch besser fühlt es sich an, wenn man gemeinsam den richtigen Riecher hatte.
An allen Kassen können Wetten angesagt werden.
Der Mindesteinsatz beträgt in der Regel für Sieg-, Platz-, Zweier- und Platz-Zwilling-Wetten 2,- Euro; für Dreier- und Vierer-Wetten 50 Cent.
Gehen Sie beim Ausfüllen des Wettscheins grundsätzlich immer von links nach rechts vor. Markierungen können nur durch einen waagerechten Strich erfolgen (keine Kreuzchen). Verwenden Sie nur blaue oder schwarze Stifte.
Achten Sie darauf, dass Sie beim Ausfüllen Ihres Wettscheins die Nummer des gewünschten Rennens anstreichen. Ist die Nummer des Rennens nicht angestrichen, gilt die Wette für das nachfolgende Rennen nach Abgabe der Wette.
Ist die eventuelle Siegquote je Pferd, die laufend errechnet und ständig über die Bildschirme bekanntgegeben wird.
Nur der Maschinenausdruck auf Ihrer Wettquittung ist für die Gültigkeit maßgebend. Überprüfen Sie deshalb die Wettquittung mit der von Ihnen gewünschten Wette. Reklamationen können nur sofort am Jeweiligen Schalter geltend gemacht werden.
Bewahren Sie Ihre Wettquittungen bis zur Bekanntgabe des endgültigen Richterspruches auf, da nach dem vorläufigen Ergebnis noch Veränderungen der Reihenfolge durch die Rennleitung möglich sind. Gewinne können nur gegen Vorlage der Wettquittung ausbezahlt werden.
Haben Sie irrtümlich eine nicht beabsichtigte Wette getätigt oder irrtümlich einen falschen Betrag angestrichen, dann können Sie diesen Irrtum korrigieren lassen. Dies kann aber nur sofort nach Abschluss der Wette und unmittelbar am Schalter geschehen. Nach diesem Zeitpunkt festgestellte Irrtümer können nicht mehr berücksichtigt werden.
Nicht abgeholte Wettgewinne und Rückzahler verfallen nach einer Frist von 31 Tagen. Innerhalb dieser Frist können die Wettgewinne und Rückzahler (gegen Vorlage der Wettquittung) beim Renn-Verein, in den Wettstar Wettannahmestellen, sowie an Renntagen auf jeder deutschen Galopprennbahn an den Totokassen eingelöst werden.
Personen unter 18 Jahren ist das Wetten untersagt.
Irrtum vorbehalten